Gut gegründet:
Vorteile einer Unterstiftung für Vereine, Verbände und Spender:
Durch die eigene Namensgebung können sich Spender mit der Unterstiftung identifizieren und sich so für Projekte engagieren, die Ihnen am Herzen liegen.

Die umfassende Verwaltungsarbeit inklusiv Buchhaltung, Jahresabschluss, Vermögensverwaltung, Vorbereitung der jährlichen Kontrolle durch Stiftungsaufsicht wird von der Dachstiftung gegen eine geringe Kostenpauschale übernommen

Die Dachstiftung unterstützt die Unterstiftung bei der Erstellung der Satzung und der steuerlichen Anerkennung.

Der zeitliche und organisatorische Aufwand für den Stifter wird minimiert.
Zudem bietet die Dachstiftung als Service Hilfestellung bei Erstellung der Satzung und der steuerlichen Anerkennung.

Die Entscheidung über die Vergabe der Stiftungsmittel fällt das vom Stifter eingesetzte Kuratorium. So ist die Erfüllung des Stifterwillens garantiert.

Die jährliche Kontrolle durch die Stiftungsaufsicht gewährleistet in der Unterstiftung die ordnungsgemäße Verwendung des Stiftungsvermögens.

Die Unterstiftung bietet dieselben Steuervorteile wie eine rechtsfähige Stiftung.

Steuervorteil:
Durch das „Gesetz zur Stärkung des weiteren bürgerschaftlichen Engagements vom 21.09.2007“ haben Sie seit 1.01.2007 folgende Steuervorteile:

1. Anhebung des Sonderausgabenabzugs

Zuwendungen in das Grundstockvermögen einer Stiftung können 1 Million € geltend und über 10 Jahre abgesetzt werden

2. Vereinheitlichung und Anhebung des Spendeabzugs auf 20%

Zuwendungen können bis zu einer Höhe von 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen werden.

Spenden durch testamentarische Verfügung oder von Erben sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.