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Gut
gegründet:
Vorteile einer Unterstiftung für Vereine, Verbände
und Spender:
Durch
die eigene Namensgebung können sich Spender mit der Unterstiftung
identifizieren und sich so für Projekte engagieren, die
Ihnen am Herzen liegen.
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Die
umfassende Verwaltungsarbeit inklusiv Buchhaltung, Jahresabschluss,
Vermögensverwaltung, Vorbereitung der jährlichen
Kontrolle durch Stiftungsaufsicht wird von der Dachstiftung
gegen eine geringe Kostenpauschale übernommen |

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Die
Dachstiftung unterstützt die Unterstiftung bei der Erstellung
der Satzung und der steuerlichen Anerkennung. |

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Der
zeitliche und organisatorische Aufwand für den Stifter
wird minimiert.
Zudem bietet die Dachstiftung als Service Hilfestellung bei
Erstellung der Satzung und der steuerlichen Anerkennung. |

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Die
Entscheidung über die Vergabe der Stiftungsmittel fällt
das vom Stifter eingesetzte Kuratorium. So ist die Erfüllung
des Stifterwillens garantiert. |

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Die
jährliche Kontrolle durch die Stiftungsaufsicht gewährleistet
in der Unterstiftung die ordnungsgemäße Verwendung
des Stiftungsvermögens. |

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Die
Unterstiftung bietet dieselben Steuervorteile wie eine rechtsfähige
Stiftung. |

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Steuervorteil:
Durch
das Gesetz zur Stärkung des weiteren bürgerschaftlichen
Engagements vom 21.09.2007 haben Sie seit 1.01.2007
folgende Steuervorteile:
1.
Anhebung des Sonderausgabenabzugs
Zuwendungen
in das Grundstockvermögen einer Stiftung können
1 Million € geltend und über 10 Jahre abgesetzt
werden
2.
Vereinheitlichung und Anhebung des Spendeabzugs auf 20%
Zuwendungen
können bis zu einer Höhe von 20 % des Gesamtbetrages
der Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen werden. |

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Spenden
durch testamentarische Verfügung oder von Erben sind
von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
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