Gut gegründet:
Vorteile einer Unterstiftung für Vereine, Verbände und Spender:
Durch die eigene Namensgebung können sich Spender mit der Unterstiftung identifizieren und sich so für Projekte engagieren, die Ihnen am Herzen liegen.

Die umfassende Verwaltungsarbeit inklusiv Buchhaltung, Jahresabschluss, Vermögensverwaltung, Vorbereitung der jährlichen Kontrolle durch die Stiftungsaufsicht wird von der Dachstiftung gegen eine geringe Kostenpauschale übernommen

Der zeitliche und organisatorische Aufwand für den Stifter wird minimiert.
Zudem bietet die Dachstiftung als Service Hilfestellung bei Erstellung der Satzung und der steuerlichen Anerkennung.

Die Entscheidung über die Vergabe der Stiftungsmittel fällt das vom Stifter eingesetzte Kuratorium. So ist die Erfüllung des Stifterwillens garantiert.

Die jährliche Kontrolle durch die Stiftungsaufsicht gewährleistet in der Unterstiftung die ordnungsgemäße Verwendung des Stiftungsvermögens.

Die Unterstiftung bietet dieselben Steuervorteile wie eine rechtsfähige Stiftung.

Steuervorteil:
Gemeinnütigen Stiftungen werden Steuervergünstigen gewährt. Wer eine gemeinnützige Stiftung unterstützt, genießt folgende Steuervorteile:

1. Sonderausgabenabzug

Zuwendungen in das Grundstockvermögen einer Stiftung können bis zu 1 Million Euro geltend und über 10 Jahre abgesetzt werden (bei Ehegatten 2 Millionen Euro)

2. Spendenabzug 20%

Zuwendungen können bis zu einer Höhe von 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte des Steuerpflichtigen als Sonderausgaben abgezogen werden.

Spenden durch testamentarische Verfügung oder von Erben sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.